Meine Tipps zum Thema Rauchfang im Zusammenhang mit geplanten Feuerstätten

  • Was ist beim Neu- Zu- oder Umbau zu beachten?
  • Die Anzahl der Rauchfänge
  • Die Ausführung und Querschnitte der Rauchfänge
  • Die Überprüfbarkeit der Rauchfänge
  • Abschliessender Tip

Was ist beim Neu- Zu- oder Umbau zu beachten?

Grundsätzlich müssen die Rauch- und Abgase von Feuerstätten über Dach abgeführt werden, um eine direkte Beeinträchtigung von Mensch und Tier zu vermeiden.

Es sind daher die erforderlichen Rauch- bzw. Abgasfänge beim Bau eines Hauses vorzusehen. Der Einbau von Heizgeräten, welche die Abgase durch die Wand abführen (Wandheizgeräte) sind nur in Ausnahmefällen erlaubt und sinnvoll.

Die Anzahl der Rauchfänge

Der sogenannte "Notrauchfang" wurde aus der OÖ Bauordnung gestrichen. Ich kann jedoch nur empfehlen trotzdem bei einem Neubau einen Rauchfang einzuplanen. Denn dies garantiert nicht nur im Notfall vorgesorgt zu haben sondern viele Hausbesitzer wünschen sich bald einen Kachelofen oder Kaminofen für das Wohnzimmer um die Behaglichkeit der Wohnung in den Wintermonaten zu erhöhen. Dann ist es gut, wenn der passende Rauchfang bereits vorhanden ist.
Es ist zu beachten, daß an einen Rauchfang nur die Einzelfeuerstätten aus einer Wohnung in einem Geschoß (wobei die einzelnen Anschlüsse mindestens 30 cm auseinander liegen müssen) angeschlossen werden dürfen. Es muß daher für jedes Stockwerk, in dem eine spätere Feuerstättenaufstellung nicht ausgeschlossen werden kann, ein Vorsorgerauchfang eingeplant werden.
Heizungskessel sollen in der Regel an einen eigenen Rauchfang angeschlossen werden.

Die Ausführung und Querschnitte der Rauchfänge

Ein dem Stand der Technik entsprechender Rauchfang muß brandbeständig, feuchtigkeitsunempfindlich, säurebeständig und betriebsdicht sein.
Vor dem Kauf soll man sich vergewissern ob es für den Fang ein ÜA-Zeichen bzw. CE Kennzeichen gibt. (Prüfzeichen für Brauchbarkeit und Verwendung von Rauch- oder Abgasfängen). Das ÜA- bzw. CE Zeichen ist die Voraussetzung dafür, daß der Rauch- oder Abgasfang in Österreich eingebaut und in Betrieb genommen werden darf. Es wird spätens bei der Gebrauchsabnahme durch den Rauchfangkehrer überprüft diese Zeichen vorliegen.
Bei Errichtung der Rauchfänge müssen die (meist mitgelieferten) Versetzanleitungen unbedingt eingehalten werden.

Es ist darauf zu achten, daß die notwendigen Dehnfugen sowie die Abstände zu brennbaren Baumaterialien eingehalten werden.
Bei einer brennbaren Fertigteilwand oder einer Holzwand ist darauf zu achten, daß sie in dem Bereich wo später zB der Kachelofen oder der Kaminofen stehen soll brandbeständig ausgeführt werden muß, da sonst nachträglich schützende Konstruktionen zwischen brennbarer Wand und Feuerstätte oder ein entsprechend großer Abstand zwischen Wand und Feuerstätte (bis zu 50 cm) erforderlich sind.
Moderne Feuerstätten, die mit Heizöl oder Gas betrieben werden, haben sehr hohe Wirkungsgrade und somit sehr niedrige Abgastemperaturen bei gleichzeitig hohem Feuchtigkeitsgehalt der Abgase. Aus diesem Grund können die Rauch- oder Abgase im Fang kondensieren. Ein feuchtigkeitsunempfindlicher Rauchfang hat daher einen Kondensatablauf, damit die anfallende Feuchtigkeit aus dem Fang über eine Neutralisationseinrichtung ins Abwasser oder direkt in das Abwassersystem abgeleitet werden kann. Planen Sie daher für solche Fänge einen Kanalablauf zum Rauchfang ein!
Noch ein Wort zum Rauchfangkopf. Wird der Rauchfangkopf nicht verputzt oder mit Hilfe einer Kragplatte ummauert, sondern verkleidet, so ist darauf zu achten, daß am Rauchfang keine Holzlatten angeschraubt werden dürfen. Die Verkleidung muß hinterlüftet sein.

Eine fachgerechte Rauchfangverkleidung erreicht man bei Verwendung eines im Fachhandel erhältlichen Faserbetonstülpkopfes.
Welchen Querschnitt der Rauchfang benötigt, hängt von der Art und Heizleistung der Feuerstätte, der Art des Brennstoffes und der Rauchfanghöhe ab. Für einen Festbrennstoffheizkessel braucht man zB einen größeren Rauchfangquerschnitt als für einen Öl- oder Gaskessel mit gleicher Leistung. Der erforderliche Querschnitt kann mittels Berechnung/Diagrammen ermittelt werden, Ihr Rauchfangkehrer ist Ihnen dabei gerne behilflich!

Die Überprüfbarkeit der Rauchfänge

Bei der Planung muß auch berücksichtigt werden, daß die Rauchfänge (spätestens...) vor der Benützung vom Rauchfangkehrer auf ihre Brauchbarkeit überprüft werden müssen. Der Hauseigentümer ist verpflichtet, den Rauchfangkehrer rechtzeitig zu verständigen. Entsprechend der gültigen Kehrordung des Landes sind in Folge regelmäßige Überprüfungen von Rauchfang und Feuerstätte durch den Rauchfangkehrer notwendig.
Es ist durchaus empfehlenswert, den Rauchfangkehrer schon beim Rohbau zu einer Inspektion zu holen, da zu diesem Zeitpunkt mögliche Fehler am leichtesten erkannt werden können. Zudem können diese Mängel zu diesem Zeitpunkt noch rascher und kostengünstiger behoben werden.

Um den Rauchfang überprüfen und reinigen zu können sind Rauchfangtürchen erforderlich. Das Putztürchen wird an der Sohle des Fanges versetzt. Bei Verwendung eines Rauchfangfertigfusses ist das Putztürchen bereits eingebaut, dann kann in diesem Bereich kein Versetzfehler passieren. Das Kehrtürchen muß im Dachbodenbereich eingebaut werden.

Bei dieser sehr wichtigen Revisionsöffnung hat der Rauchfangkehrer eine optimale Möglichkeit, die Beschaffung der Innenwand des Rauchfangs (feucht, trocken, schadhaft,...) und der Beschaffenheit der Rückstände (viel oder wenig Rußbelag, Verpechung,...) zu überprüfen um daraus Rückschlüsse über die ordnungsgemäße (oder nicht ordnungsgemäße) Funktion der angeschlossenen Feuerstätte zu ziehen, um so den Eigentümer rechtzeitig auf notwendige Wartungsarbeiten oder auf Bedienungsmängel aufmerksam zu machen. Weiters erfolgt die notwendige Kehrung von diesem Türchen aus.

Eine Überprüfung und Kehrung eines Fanges von der Sohle her kann nur eine Ausnahme sein und ist im Einzelfall vom Rauchfangkehrer im Gespräch mit dem Hauseigentümer zu entscheiden.
Ist der Dachboden zu klein um ein Kehrtürchen anzubringen, oder wurde der Dachboden zu Wohnzwecken ausgebaut, so muß ein gesicherter Zugang zur Mündung des Rauchfangs über die Dachfläche hergestellt werden, um die oben beschriebenen Überprüfungen und Kehrarbeiten durchführen zu können. Bei Dacharbeiten ist darauf zu achten, daß bei der Errichtung des Laufstegs und der Aufstiegshilfe (Leiter) aufs Dach bzw. Einbau eines Dachausstiegs die Bestimmungen der Bauarbeiterschutzverordnung eingehalten werden müssen.

Abschliessender Tip

Zum Abschluß ein Tip für den angehenden Hausherrn/frau: Suchen Sie Ihren Rauchfangkehrer schon vor Baubeginn mit dem Hausplan/Planentwurf auf, und holen Sie seinen fachlichen Rat ein, um schon bei der Planung mögliche Fehler auszuschließen.

Wir als Rauchfangkehrerbetrieb bieten Ihnen diesen Beratungsservice kostenlos an. (Bei Querschnittberechnungen oder anderen Berechnungen fallen ev. geringe Selbstkosten an.)